Allgemeine Geschäftsbedingungen der Optimal Schlafen GmbH

§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Käufern in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sie finden Anwendung auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen usw., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich, per Telefax oder Internet erfolgen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Der vom Käufer umseitig unterzeichnete Kaufvertrag ist ein bindendes Angebot. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass eine Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine eventuell schon geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen. §454 BGB und §455 BGB (Kauf auf Probe) finden keine Anwendung.

§ 3 Vergütung
Die Preise der Optimal Schlafen GmbH sind bindend. Es gelten die Preise, gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste am Tage der Lieferung (Listenpreis). Im Kaufpreis ist die Umsatzsteuer enthalten. Im Übrigen beinhaltet der angegebene Produktpreis keine Versand- oder Versicherungskosten sowie Spesen und Steuern; diese Kosten werden gesondert berechnet. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis mit Übergabe des Kaufgegenstandes fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Wir behalten uns das Recht vor, im Fall des Zahlungsverzuges des Käufers Lieferungen und/oder Serviceleistung bis zur vollständigen Bezahlung etwaiger offener Forderungen zurückzubehalten, Verzugszinsen, sowie den Ersatz weiterer uns infolge des Verzuges entstandener Schäden zu verlangen.

§ 4 Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Hat der Käufer uns bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht, bzw. fehlt diese und war dieser Umstand für uns nicht erkennbar, so können wir ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung auf, so sind wir zu weiteren Leistungen nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet.

§ 6 Lieferzeit, Lieferort
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Käufer bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

Wir sind zu Teillieferung berechtigt. In der Auftragsbestätigung ist der Ort, an den zu liefern ist, angegeben. Die Ware wird in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verpackung geliefert. Im Falle des Annahmeverzuges trägt der Käufer alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lager- und Arbeitszeitkosten. Mangels entgegenstehender Vereinbarung behalten wir uns die Wahl des Transportweges und- mittels vor. Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager, sowie auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Käufer trägt auch das Transportrisiko, wenn die Versandkosten ausnahmsweise von uns getragen werden. Gegen Aufwendungsersatz kann die Ware gegen Transportschäden versichert werden.

§7 Gewährleistung
Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Käufer den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße

Behandlung entstanden sind. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheit unberührt.

Alle Artikel und Produkte, welche in einer Rechnung/ Auftragsbestätigung mit einem Einzelpreis gesondert aufgeführt sind, gelten als eigenständige Sache, auf die etwaige Gewährleistungsrechte gesondert Anwendung finden. Der Käufer muss uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

§ 8 Haftung
Die Optimal Schlafen GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, also einer solchen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf. Im Falle grober Fahrlässigkeit, sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für unsere Vertreter und Erfüllungshilfen.

Die vorstehenden Haftungsausschüsse und Begrenzungen gelten nicht für die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, für die Haftung bei Körperschäden, bei arglistigen Verschweigen von Mängeln; bei Übernahme einer Garantie und soweit weitergehende Schäden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist, hiermit nicht verbunden. Schadensersatzansprüche des Käufern, für die nach diesem Abschnitt die Haftung beschränkt ist, verjähren in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 9 Rücktritt
Die Optimal Schlafen GmbH braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben und nachweisen, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben.

Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die Optimal Schlafen GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind der Optimal Schlafen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der vorstehenden Pflicht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts noch eine durch uns erfolgte Pfändung des Liefergegenstandes gelten als Rücktritt vom Vertrag.

§ 11 Garantie
Eine freiwillig geleistete Garantie berührt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht. Von der Übernahme einer Garantie ist nur auszugehen, wenn die Optimal Schlafen GmbH diese ausdrücklich als solche bezeichnet hat.

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz der Optimal Schlafen GmbH.

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.